Als Antwort auf Meike.
Hallo Meike,
Vervielfältigungen dürfen grundsätzlich nur mit dem Einverständnis des Urhebers erstellt werden. Ausnahmen können sogenannte Privatkopien bilden.
Eine Einschätzung zu Ihrem Vorgehen ist uns nicht möglich. Wenden Sie sich daher für eine Einschätzung an einen Anwalt für Urheberrecht.
Ihr Team von urheberrecht.de